Dürfen Flüssiggasanlagen während der Fahrt betrieben werden?
Flüssiggasanlage sind aus einem Wohnmobil nicht mehr wegzudenken. Der Herd, der Kühlschrank, der Backofen, die Heizung oder auch die Gaslampe können damit betrieben werden und das Camping angenehmer gestalten. Deshalb stellt sich natürlich die zentrale Frage, ob die Flüssiggasanlage auch während der Fahrt betrieben werden kann, schließlich möchten Camper die Kühlkette bei entsprechenden Produkten nicht unterbrechen. Für die Beantwortung der Frage ist das Datum entscheidend, an dem das Serienfahrzeug seine Typgenehmigung erhalten hat.
Das Flüssiggas ist ein chemisches Wundermittel. Das LPG (Liquified Petroleum Gas) ist bei normaler Umgebungstemperatur gasförmig und kann zum Betrieb zahlreicher Einrichtungen innerhalb des Wohnmobils genutzt werden. Schon bei einer geringen Druckzufuhr von acht Bar verflüssigt sich das Gas und das Gesamtvolumen verringert sich um das 260-fache. Dadurch besteht die Möglichkeit 6.000 Liter Gas in eine handelsübliche 11 Kilogramm schwere Gasflasche unterzubringen.
Innerhalb des Wohnmobils müssen die Gasflaschen grundsätzlich in einem separaten Flaschenkasten untergebracht werden. Da Gas bekanntlich schwerer ist als Luft, sammelt es sich beim Austreten direkt auf dem Boden. Dort muss stets eine Öffnung vorhanden sein, die Außenluft zuführen und somit ein Luftaustausch sicherstellen kann. Wichtig in diesem Zusammenhang: In Flaschenkästen oder -schränken dürfen sich zudem keine elektrischen oder andere Zündquellen befinden. Des Weiteren muss der Flaschenaufstellraum gasdicht zum Innenraum sein, um Gefahren für die Camper zu vermeiden. Dort dürfen zudem nur zwei Flaschen mit einer maximalen Füllung von jeweils 16 Kilogramm aufgestellt werden. Zwar gibt es mittlerweile Flüssiggasflachen mit 15 Kilogramm Befüllung, aber marktüblich sind in Deutschland 11 Kilogramm. Zudem müssen die Flaschen immer aufrecht stehen und im oberen sowie unteren Teil verdrehsicher befestigt sein. Befindet sich der Flaschenkasten unter einer Kocheinheit, muss zusätzlich ein Hitzeschild verbaut werden.
Dürfen Flüssiggasanlagen währen der Fahrt betrieben werden?
Bei der Integration der Gasflaschen gilt es die Vorschriften des Herstellers zu berücksichtigen. Wird dies nicht getan, kann dies im Schadensfall negativ für den Versicherungsnehmer sein. Grundsätzlich ist festgehalten, dass Flüssiggasanlagen beim Tanken, in Parkhäusern, in Garagen und auf Fähren nicht genutzt werden dürfen. Dabei handelt es sich in der Regel um Gerätschaften, bei denen offenes Feuer eine Rolle spielt. Entscheidung ist jedoch für die Frage, ob die Flüssiggasanlagen währen der Fahrt betrieben werden dürfen, das Datum, an dem das Serienfahrzeug seine Typgenehmigung erhalten hat. Zu berücksichtigen ist herbei ein Anwendungshinweis (ADR Freistellung gemäß Abschnitte 1.1.3.1 und 1.1.3.2. e) zur Gefahrgutverordnung Straße (GGVSE). Demnach ist es erlaubt, Flüssiggasanlage zu betreiben, wenn sie nach DIN EN 1949 installiert und geprüft sind.
Die entscheidenden Daten sind nationale Typgenehmigung nach dem 01.01.2007 beziehungsweise die EU-Typgenehmigung nach dem 01.01.2006. Entsprechen die Gasanlagen den Heizgeräterichtlinien 2001/56/EG, 2004/78/EG und 2006/119/EG, dann dürfen Fahrzeuge nach den Stichtagen in der gesamten EU während der Fahrt Flüssiggasanlagen betreiben. Eine weitere Vorgabe ist die Bauweise nach DIN EN 1949, wonach eine automatische Sicherheits-Absperreinrichtung in Form eines Gasdruckreglers mit Crash-Sensor sowie Schlauchbruchsicherung vorhanden sein muss, um das Austreten des Gases im Falle eines Unfalls oder Schadens zu verhindern. Sind beide Vorgaben nicht vorhanden, müssen die Gasflaschen während der Fahrt geschlossen werden. Dann entfällt natürlich die Möglichkeit die Flüssiggasanlagen während der Fahrt zu betreiben.
Regelmäßige Gasprüfung
Alle zwei Jahre müssen die Gasanlagen in einem Wohnmobil von einem zertifizierten Sachverständigen begutachtet werden. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Überprüfung auf Dichtheit und Funktion. Die erfolgreiche Gasprüfung wird dokumentiert und der nächste Prüftermin festgelegt.
Sollte es jedoch zu einem Notfall kommen oder Gasgeruch wahrgenommen werden, ist Vorsicht geboten. Der Betrieb der Anlage sollte sofort eingestellt und ein Sachverständiger konsultiert werden. Wichtig ist dabei auch, dass keine elektronischen Schalter bedient werden sollten. Dies könnte ebenso gefährliche Situationen auslösen wie offenes Feuer.
Gastartikel von:
Illustriert durch Fotos von pixabay.com
durch Peter Wiermann – Admin von womotipps.de
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